Kinder haben Rechte
Die Kinderrechtskonvention legt grundlegende Rechte fest, auf die Kinder von der Geburt bis zur Volljährigkeit weltweit Anspruch haben.
Die Konvention über die Rechte des Kindes (UN-KRK) wurde 1989 von der den Vereinten Nationen beschlossen und von 192 Staaten ratifiziert.
Vier Grundprinzipien
- Vorrang des Kindeswohls: Bei Entscheidungen, die Kinder betreffen, soll deren Wohl ein vorrangiges Kriterium bei der Interessensabwägung sein.
- Kinderrecht auf Beteiligung: Kinder sollen bei allen sie betreffenden Entscheidungen angemessen eingebunden sein.
- Recht auf Entwicklung: Existenzsicherung und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern müssen gesichert sein.
- Verbot von Diskriminierung: Unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Sprache oder Religion müssen alle Kinder gleich behandelt werden.
Recht auf Versorgung, Schutz und Beteiligung
Die 54 Artikel der KRK können den drei Bereichen Versorgung, Schutz und Beteiligung zugeordnet werden. Die KRK legt auch fest, dass die primäre Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung der Kinder bei beiden Elternteilen liegt. Der Staat hat diese Verantwortung jedoch dann wahrzunehmen, wenn die Eltern dazu nicht bereit oder in der Lage sind. Die KRK ist in der Vorarlberger Landesverfassung und in der Bundesverfassung verankert.